Geändert: 16. März 2009, 21:12 Nutzer: Pichler Christoph →
Jedem/er SchülerIn stehen 5 Tage frei. 5 Tage im 2. Semester.KV kann diese genehmigen, wenn der/die SchülerIn keine Prüfung, Test oder Schularbeiten hat. Meldung an die Direktion.